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Ein führender Salafist sagt aus, was viele nicht wahrhaben wollen …

Die Zeitung „Al Quds“ hat am 10. Jänner 2016 einen Artikel veröffentlicht, in dem der marokkanischer Salafist Abu Hafs über die Organisation des Islamischen Staates, dessen Legitimität mit dem islamischen Recht begründet werden könne, spricht.

Abu Hafs zufolge ist der IS (Islamischer Staat) bzw. DAISH (dawla al-islāmiyah fī ‘l-Irāq wa-aš-šhām) ein theologisch-legitimierter Staat nach der klassischen theologisch-rechtlichen Lehre der Sunniten (ahlu as-Sunna wa al-ǧamā’a), dessen Legitimation auf dem Prinzip der faktischen Überlegenheit beruhe, was nichts anderes bedeutet als die Inanspruchnahme der Macht aus einer überlegenen Position heraus. Alles, was der IS macht, hat eine theologische Begründung in der klassischen Recht-und Normenlehre (al Fiqh al-Islāmi). „Dieses Ergebnis habe ich nicht aus den Medien oder von den Ansichten der Feinde übernommen – dazu kam ich selbst“, so Abu Hafs.

Das gesamte theologische System des IS ist nicht nur in der klassischen Rechtsnormenlehre, sondern auch in den Büchern der Wahhabiten (al-da‘wa al-naǧdia) begründet. Deshalb „sollen wir uns sicher sein, dass wenn wir mit einem IS-Anhänger debattieren, nachdem wir uns auf die klassische Fiqh als Rechtsgrundlage geeinigt haben, dieser bestimmt die Debatte für sich entscheiden wird. Das ist der Grund, warum das theologische System des IS an sich verurteilt werden muss und nicht bloß die Taten des IS“.

Als der IS – Anfang des letzten Jahres – einen jordanischen Piloten verbrannte, hatte man sich tatsächlich auf eine Fatwa (Islamisches Rechtsgutachten) von Ibn Taimīya (gest. 1328) berufen. „Und der IS lügt nicht in Bezug auf die Fuqaha‘ (Gelehrten). Alles worauf sich der IS stützt, findet man in der Literatur der Fiqh. Deshalb muss man auch diese Literatur kritisieren.“

Abu Hafs plädiert etwa für ein Gesetz, das Takfīr (Bezichtigung der Apostasie) unter Strafe stellt. „Nach vielen Jahren der Auseinandersetzung mit einzelnen Kapiteln und Werke über Takfīr, sehe ich, dass der Staat durch die Verabschiedung eines solchen Gesetztes im Recht sein werde, weil Takfir eine Art Ḥukm (gottesrechtliche Entscheidung) ist, die nur von Gott selbst getroffen werden kann. Es ist nicht die Aufgabe Einzelner, jemanden als Kāfir (Ungläubiger) zu bezeichnen oder über ihn eine Entscheidung zu treffen.“

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