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Artikel 2 Staatsgrundgesetz ist islamisch!

Vor bald einem Jahr jährt sich der in der Presse zu lesende Gastkommentar vom Prof. Aslan mit dem Titel „Die Grundlagen eines Islam europäischer Prägung“. In den vergangenen Tagen kam die bisher letzte direkte Antwort eines kritischen Lesers, dessen Ausführungen unserer Leserschaft nicht vorenthalten werden sollte. Denn im Fokus seiner Kritik stand die vierte Grundlage „Die Befreiung der Frau“. Aber lest selbst:

Sehr geehrter Herr Prof. Aslan!

Im Internet lese ich unter Ihrem Namen „Der Koran enthält klare und für die damaligen Verhältnisse revolutionäre Aussagen zur Position der Frau in der Gesellschaft, die der Würde und den Ansprüchen der Frau hohen Stellenwert einräumen. Ein Weiterdenken der Koranverse und der Aussagen des Propheten in eben diesem Sinne führt demnach geradezu zwangsläufig zu der Befreiung der Frau aus der Unterdrückung durch eine männerdominierte bzw. –begründete Theologie.”

Ich habe den Koran in der Übersetzung von Henning/Hofmann, von Khoury, von Zirker, von Ahmadiyya, von Karimi ein wenig studiert und frage mich, in welcher Sure, in welchem Vers Sie die revolutionären Aussagen zur Befreiung der Frau finden. Ich lese im Koran, dass die Väter die weiblichen Neugeborenen nicht vergraben sollen, dass der Mann – so er es sich leisten kann – vier Frauen ehelichen, und – sollten sie ihm nicht zu Willen sein – züchtigen darf, dass die Frau auf Geheiß des Mannes das Neugeborene zwei Jahre zu säugen hat. Ich lese, dass ein Auskunftssuchender mit den Frauen des Propheten hinter einem Vorhang sprechen soll, dass die Frauen des Propheten nach seinem Tod nicht wieder heiraten dürfen (Aischa war 18 Jahre alt), dass die Frauen der Gläubigen ihr Übergewand über ihr Antlitz ziehen sollen, um nicht belästigt zu werden, dass die Frau (Tochter) nur halb so viel erbt wie der Mann (Sohn), dass der Prophet Frauen in unbegrenzter Menge heiraten durfte – und etliches mehr, was alles nicht auf die Befreiung der Frau durch eine männerdominierte Gesellschaft hinweist. Und dann erst das Paradies mit den immer willigen Damen, die Allah von der Periode und vom Kinderkriegen befreit hat.

Sie, sehr geehrter Herr Professor, können als universitärer islamischer Wissenschaftlicher mir sicherlich auf die Sprünge helfen, wie man den Koran zeitgemäß interpretiert, bzw. liest. Die christliche Gesellschaft war auch über Jahrhunderte patriarchalisch strukturiert. Noch am 17 März 1921 erließ der Landesgerichtsrat Dr. Lamel am Gericht in Baden den Exekutionsbewilligungsbeschluss, den allerersten Rechten eines Vaters Geltung zu verschaffen: Die vier Kinder der Enkelin des Kaisers Franz Joseph, Elisabeth Windisch-Graetz, sollten dem Vater gegen den Willen der Mutter und gegen den Willen der vier Kinder nötigenfalls mit Gewalt, gefesselt, übergeben werden. Am 24. März debattierte das Parlament diesen Gerichtsbeschluss, und nach einem Gespräch zwischen Bundespräsident Hainisch und Justizminister Paltauf wurde der Beschluss kassiert. Die Kinder blieben bei der Mutter. Paulus schreibt im 1. Korintherbrief 11 Vers 3:

„Ihr sollt aber wissen, dass Christus das Haupt des Mannes ist, der Mann das Haupt der Frau und Gott das Haupt Christi. Wenn ein Mann betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt er sein Haupt. Eine Frau aber entehrt ihr Haupt, wenn sie betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt. […] Der Mann darf sein Haupt nicht verhüllen, weil er Abbild und Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist der Abglanz des Mannes. Denn der Mann stammt nicht von der Frau, sondern die Frau vom Mann. Der Mann wurde auch nicht für die Frau geschaffen, sondern die Frau für den Mann.[…] Denn wie die Frau vom Mann stammt, so kommt der Mann durch die Frau zur Welt; alles aber stammt von Gott.”

Wie würde man das heute lesen, wenn im Österreichischen Staatsgrundgesetz Artikel 2 festgeschrieben ist: Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich. Die Bibel ist nicht umgeschrieben worden. Die Aussage „Der Mann ist das Haupt der Frau” steht nach wie vor geschrieben, unverändert.

Ich bin gespannt, ob Sie mich einer Antwort würdigen. Mit hoffnungsvollen Grüßen, WHP

Vorweg möchte sich das CEAI Team für die äußerst interessanten Fragestellungen bedanken, denn genau diese Themen werden vom Projekt „Staatsbürgerlehre und Islam“ (CEAI) mittels zeitgemäßer Interpretation der islamischen Quellen, Koran und Sunna, aufgearbeitet und in weiterer Folge als Unterrichtspakete den Lehrern (konzipiert für Oberstufenlehrer) zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Fragestellungen des Lesers soll vorweg auf den Fachtext „Humanistisches Islamverständnis“ verwiesen werden, der unter anderem das Thema der historisch-kritischen Hermeneutik beinhaltet.

Im Sinne des konkreten Bezuges des Lesers auf die „Befreiung der Frau“ soll auf die beiden Fachtexte „Gleichberechtigung“ und „Sexualität“ verwiesen werden, wobei noch kurze Ausführungen unsererseits erlaubt seien: Grundsätzlich muss bei der islamischen Revolution durch den Propheten und den Koran im 7. Jh. zuerst das Habitat und der Habitus der vorislamischen Gesellschaft mitberücksichtigt werden, um diesen Wandel überhaupt als Revolution beschreiben zu können. Berücksichtigt man die zentrale Figur im Islam, Muhammad – Gottes Gesandter und Verkünder göttlicher Botschaften –, und  versucht man sein Verhalten in Bezug auf die Frauen zu verstehen, wird dieser Wandel zugunsten der Frau äußerst deutlich. Und eben hier liegt die Wurzel des Übels: Man kann den Koran als Quelle lesen, aber ohne die Miteinbeziehung der jeweiligen Hintergründe und Offenbarungsgründe kann er nicht in einer Weise gedeutet und auslegt werden, dass es letztlich ein humanistisches Islamverständnis gibt. Dabei spielt auch die Auseinandersetzung mit der Sunna, also den Handlungen und Aussprüche des Propheten, eine bedeutende Rolle. Denn gerade in Bezug auf die Stellung und der Rolle der Frau gibt es heute kein Geheimnis mehr darüber, dass viele Überlieferungen des Propheten erfunden sein müssen, da sie sich widersprechen. Und bezüglich des Weiterdenkens der Koranverse sollte beim revolutionären Wandel ansgesetzt werden, dort, wo der Koran im 7.Jh. über die Rechte für die Frauen spricht, wie etwa:

“[…] Den Männern kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben, und den Frauen kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben. […]” (Qur’an 4:32)

Daneben finden sich einige Koranverse, die das Weiterdenken fördern und vor einer religiösen Stagnation warnen. Trotzdem fragt man sich: Warum wurde nicht schon längst weitergedacht? Nun ja, seit 1400 Jahren gibt es Gelehrte, die aus ihrer jeweiligen Sozialisierung, ihrer jeweiligen Kultur und ihrer jeweiligen theologischen Hintergründe den Koran weitergedacht haben. In diesem Sinne versucht CEAI ein europäisches Islamverständnis zu entwickeln, bei dem es keinen Widerspruch zu Artikel 2 Staatsgrundgesetz geben kann.

 

 

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