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Wieder einmal die Frage der Religion und wieder einmal das „Kopftuchverbot“

12648141_10207419802606970_1768542464_nIm September und Oktober 2015 wurde auf den Sitzungen des Hohen Rates für Justiz und Staatsanwaltschaft in Bosnien und Herzegowina (BiH) unter anderem das Tragen und die Zurschaustellung von religiösen Symbolen in den öffentlichen gerichtlichen Institutionen thematisiert. Eine öffentliche, aber immer noch leise Debatte entwickelte sich, als Anfang dieses Jahres der Entschluss des Rates kam, dass die Zurschaustellung religiöser Symbole in gerichtlichen Institutionen, so wie auch religiöse Praktiken für die Angestellten am Arbeitsplatz, verboten sei.

Der Beschluss, so das Argument des Rates, solle verhindern, dass RichterInnen und AnwältInnen aus religiösen Motiven während der Prozesse Partei ergreifen. Ohne eine öffentliche Debatte und ohne die religiösen Symbole exakt zu definieren, wurde also die Verordnung verabschiedet.

Interessanterweise sind weder die Kippa (jüdische Kopfbedeckung) oder der Bart des Muslims, Juden oder Christen, noch der Habit (Ordenstracht der ChristInnen) im Mittelpunkt des öffentlichen Diskurses. Wieder einmal geht es um das Kopftuch der muslimischen Frau, einer Frau die seit mehreren Jahrzehnten in der Gesellschaft relativ ohne Einschränkungen agieren konnte.

Kritik gab es, jedoch nur von der muslimischen Seite. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (in BiH) hat einen solchen Beschluss kritisiert und den Hohen Rat aufgefordert, seine Entscheidung zu hinterfragen sowie die religiösen Symbole zu erläutern und zu definieren. Auch wenn diese erläutert und definiert worden sind, steht die Entscheidung im Gegensatz zu den Menschenrechten, die ebenso in der bosnischen Verfassung verankert sind.

Zur Erinnerung:

Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.[i]

Nicht nur das diese Entscheidung die ohnehin schon gespaltene Gesellschaft weiter teilt, noch dazu wird die kopftuchtragende Frau aus der Mitte der Gesellschaft verbannt. Die kopftuchtragenden Frauen müssen, egal in welcher Rolle sie sich befinden (Zeugin, Anwältin, Angeklagte, Klägerin, Richterin), vor dem Betreten des Gerichtsgebäudes das Kopftuch ablegen. Frauen die ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben, sind gezwungen eine Entscheidung zu treffen: entweder das Kopftuch oder der Job bzw. die Karriere. Dies ist vor allem Menschenunwürdig und -verachtend!

Unter dem Deckmantel der Gleichheit vor dem Gesetz, welches für Gerechtigkeit unabhängig von religiöser Zugehörigkeit der Menschen sorgen muss, wird das Selbstbestimmungsrecht der Frauen missachtet.

Daraufhin fragt man sich: was kommt als Nächstes? Wird eine Frau mit Kopftuch bald nicht mehr studieren dürfen? Wird sie andere öffentliche Institutionen bald nicht mehr betreten dürfen? Wird die kopftuchtragende Frau ganz aus der Öffentlichkeit verschwinden müssen? Wird so die Pluralität befürwortet? Definiert sich so die Demokratie?

Es gilt die Stimme zu erheben!

von Minela  Salkic Joldo und Semha Seferovic

[i] Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Link: http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf [Zugriff am 31.01.2016].

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