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Begriffe des Islam

Abū Ḥanīfa: Abū Ḥanīfa an-Nuʿmān war ein Gelehrter der islamischen Rechtswissenschaft im 8. Jahrhundert, Theologe, Jurist und der Namensgeber der ḥanafītischen maḏhab. Abū Ḥanīfa wurde ca. 80/699 in Kufa geboren und starb in Bagdad 150/767. Mehr zur hanafitischen Rechtsschule auf islamportal.at!

Aḏān bzw Athan: Der islamische Gebetsruf, der in arabischer Sprache ertönt, beginnt mit den Worten „Gott ist der Größte“(arabisch: ʾallāhu akbar). Der Ruf macht die Gläubigen auf die täglichen Pflichtgebete aufmerksam und geht besonders in muslimisch geprägten Ländern von islamischen Gebetsstätten aus. In früheren Zeiten vom Minarett rufend verkündet, übertönen heutzutage Lautsprecher (Video-Bsp Fez/Marokko).

aḥkām aš-šarīʿa: Die Gesamtheit aller Normen, die dem Koran oder der prophetischen Tradition (sunna) entnommen oder daraus abgeleitet werden.

ahl at-tauḥīd: Bekenner der Einheit Gottes – im Allgemeinen sind alle Muslime gemeint. Der Ausdruck wird von einigen Gruppierungen (z.B. Wahabiten) auch als Selbstbezeichnung verwendet.

Al-Azhar: ist eine islamische Universität in Kairo von internationaler Bedeutung.

al-Ašʿarī: Abū al-Ḥasan ʿAlī b. ʾIsmāʿil al-Ašʿarī (ca. 260-324 / 874-936), scholastischer Theologe und Namensgeber der bedeutenden theologischen Kalāmschule ašʿarīya im sunnitischen Islam. Das bestimmende Merkmal dieser Schule ist die Verwendung von rationalen Argumenten und ihre theologischen Positionen gegen die Lehren der muʿtazila.

Aleviten: Sind die Mitglieder einer auf das 13./14. Jahrhundert zurückgehenden, aus dem Zuzug von turkmenischen Stämmen nach Anatolien entstandenen Glaubensrichtung, die sich aus dem schiitischen Islam entwickelt hat. Die größte alevitische Gemeinschaft existiert in der Türkei. Ihre Zahl in Österreich beläuft sich auf etwa 60.000 Menschen.

amīr al-muʾminīn: durch den zweiten rechtgeleiteten Kalifen ʿUmar eingeführter Kalifentitel – übersetzt: Befehlshaber der Gläubigen.

ʿaqīda: islamische Dogmatik/ Glaubenslehre

aš- Šāfiʿī: Muḥammad ibn Idrīʾs aš- Šāfiʿī (767 – 820) gilt als einer der einflussreichsten Rechtsgelehrten der islamischen Normenlehre (fiqh). Die šāfiʿītische maḏhab wurde nach ihm benannt. Die fiqh entwickelte sich gerade durch seine Lehren zu einer eigenständigen Wissenschaft, deren Grundlage er in seinem berühmten Buch ar- risāla dargelegt hat.

aš-Šāṭibī: Ibrāhīm b. Mūsa aš-Šāṭibī (gest. 1388) ist einer der bedeutendsten Gelehrten der mālikītschen maḏhab aus Andalusien. Im Mittelpunkt seiner Lehre steht das Konzept der maqāṣid aš-šarīʿa. Die Originalität und die Bedeutung seines Beitrags zur uṣūl al- fiqh führte dazu, dass seine Schriften einen großen Einfluss auf viele moderne muslimische Denker hatte.

Bedel: (türkisch) Preis, Vergeltung

Bid’a: (tükrisch Bidat) bedeutet „Neuerung“ in der islamischen Theologie, die nicht im Einklang mit dem Koran und der Sunna steht.

Çarşaf: ist die türkische Form der Totalverschleierung der muslimischen Frauen.

Cübbe: historische Bekleidung für die muslimischen Männer.

daʿwa: (türkisch dava) Aufruf oder Einladung zum Islam.

dīn: Ein Begriff, der an zahlreichen Stellen des Qurʾān vorkommt. Er entspricht in seiner Grundbedeutung „Religion“, kann aber auch die „Lebensweise“ im umfassenderen Sinne bedeuten.

Diyanet: Ministerium für religiöse Angelegenheiten (türk.: Diyanet İşleri Başkanlığı) – staatliche Einrichtung und höchste religiöse Autorität in der Türkei; sie ist zuständig für jegliche religiöse Angelegenheiten im türkischen Staat.

Dzemat: (bosnisch) Gemeinde.

faqīh, Pl. fuqahāʾ: in seiner nicht-technischen Bedeutung bezeichnet faqīh jemand der über Kenntnisse einer Sache verfügt. Später wurde faqīh als Fachbegriff für Spezialisten in religiösen Fragen.

farḍ, farḍ kifāya: Wörtlich “was wurde aufgeteilt oder zur Pflicht gemacht”. Als technischer Begriff bedeutet es “eine religiöse Pflicht erfüllen, dessen Unterlassung bestraft und ihre Ausführung belohnt wird”. Es ist eine der sogenannten „al-aḥkām al-ḫamsa“, der “fünf Qualifikationen”, mit denen jede Handlung des Menschen innerhalb des religiösen Gesetzes qualifiziert ist. Ein Synonym ist wāǧib. Der hanafitische maḏhab macht einen Unterschied zwischen farḍ und wāǧib. Diese Unterscheidung wird nicht von den anderen Schulen gemacht, als Norm für Maßnahmen sind farḍ und wāǧib gleichermaßen verbindlich. Das islamische Recht unterscheidet die einzelne Pflicht (farḍ ʿain), wie das rituelle Gebet, Fasten, etc., und die kollektive Pflicht (farḍ kifāya), deren Erfüllung von einer ausreichenden Anzahl von Individuen beigewohnt werden muss.

fatwāiftāʾ: Meinung/ religiöses Gutachten zu einer Frage (arab. istiftā) oder zu einem speziellen Thema, die sich auf alle zivilen oder religiösen Angelegenheiten im Islam beziehen kann. Der Akt des Gebens einer fatwā wird futyā oder iftaʾ genannt. Der gleiche Begriff wird verwendet, um den Beruf des Beraters zu bezeichnen. Die Person, welche eine fatwā gibt oder in diesem Beruf tätig ist, ist ein muftī und die Person, die nach einer fatwā fragt, ist ein mustaftī. Der Träger des futyā entspricht der römischen Institution „jus respondendi“ und ist darüber hinaus mit ihm in vielerlei Hinsicht vergleichbar. Die Einflussphäre der jeweiligen fatwā beruht auf der persönlichen Autorität ihres Verfassers. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil, die in der fatwā vertretene religöse Auffassung nur bindend für diejenigen Muslime ist, die diese Autorität auch anerkennen.

fiqh: ursprünglich “Verständnis, Wissen, Intelligenz” auf jedem Zweig des Wissens. Dieser Begriff deckt alle Aspekte der religiösen, politischen und zivilen Fragendes Lebens ab. Zusätzlich zu den Normen der rituellen und religiösen Bräuche (ʿibādāt) mit Ge- und Verboten, enthält es das gesamte Gebiet des Familienrechts, das Erbrecht, des Eigentums und der Verträge und Verpflichtungen, mit einem Wort Bestimmungen für alle rechtlichen Fragen, die im sozialen Leben entstehen (muʿāmalāt). Alle Aspekte des öffentlichen und privaten Lebens und der Wirtschaft soll so durch Gesetze über die Sphäre der Religion geregelt werden.

Im Text wurde für den Begriff fiqh nicht die weit verbreitete Übersetzung Rechtslehre übernommen, sondern diese mit Normenlehre übersetzt. Der Grund liegt darin, dass die Verwendung des Begriffs Recht häufig zu Missverständnissen und -deutungen führt und fiqh als statisches islamisches Gesetzgebilde wahrgenommen wird, obwohl sie in ihrer Essenz eine prozessuale Dynamik innehat. Dementsprechend ist mit Normenlehre die bis dato „festgesetzten“ Regeln und Methoden in der fiqh– Tradition gemeint.

ǧaʿfaritische maḏhabein maḏhab der schiitischen Muslime, die sich nach dem 6. Imam der Zwölferschiiten Ǧaʿfar aṣ-Ṣādiq richtet.

Hadsch: (türkisch Hac): Pilgerfahrt nach Mekka. Die Pilgerfahrt ist eine der fünf Säulen des Islam. Diejenigen, die die Pilgerfahrt durchgeführt haben, werden als Hacı (türkisch) bezeichnet.

ḥadīṯ: (wörtl. „Erzählung“) mit dem bestimmten Artikel (al-ḥadīṯ) für „Tradition“ verwendet, d.h. in diesem Zusammenhang alles, was Prophet Moḥammad sagte oder tat, oder durch seine stillschweigende Zustimmung gebilligt wurde.

ḥāfiẓ: eine Person, die den gesamten Koran auswendig rezitieren kann.

Haschimiten: ein arabischer Stamm, sie sind nach Hāšim b. ʿAbd al-Manāf, dem Urgroßvater des Propheten Muḥammad, benannt.

ḥāṭib/HatibPrediger oder Redner.

hiğra: die Auswanderung des Propheten Moḥammads und der mekkanischen MuslimInnen nach Medina im September 622. Beginn der islamischen Zeitrechnung.

hocaLehrer oder islamischer Geistlicher.

ḫuṭba: die Predigt beim wöchentlichen Freitagsgebet oder beim Festgebet zum islamischen Fest des Fastenbrechens oder Opferfest.

Iftar: Bezeichnung der Mahlzei, die man in der Fastenzeit nach Sonnenuntergang einnimmt und damit das Fasten bricht.

Imam-Hatip: Sind staatliche Berufsfachgymnasien für die Ausbildung zum Vorbeter und Prediger in der Türkei.

iğtihād: Terminus technicus in der šarīʿa. Er umfasst das Verfahren zur Urteilsfindung durch eine unabhängige Interpretation der beiden Quellen Koran und Sunna.

ʿilm al-kalāmeine Wissenschaftsdisziplin im Islam. Der Begriff wird in der Regel als „Theologie“ übersetzt. ʿilm al-kalām ist die Disziplin, die diskursive Argumente im Dienst der religiösen Überzeugungen erbringt (ʿaqāʾid) und somit einen Ort für Reflexion, Meditation und damit für die Vernunft in der Aufklärung und der Verteidigung der Inhalt des Glaubens darstellt. Ihre Stellung ist zunächst v.a. gegen die “Zweifler und Leugner” gedacht und ihre Funktion kann als defensive “Apologie” bezeichnet werden.

ʿilm al-qirāʾa: Die Wissenschaft der Lesearten des Korans.

ʿilm: arabisches Wort für „Wissenschaft“.

Islah: Reform.

Jacija: (bosnisch) Nachtgebet

Kalam: Spekulative Theologie

maḏhab (Lehrschulen): bedeutet eigentlich “ein Weg, natürlich Modus oder Weise zu handeln oder Verhalten oder dergleichen”. Als ein Begriff von Religion, Philosophie, Recht, etc. “eine Lehre, ein Lehre, eine Meinung in Bezug auf einen bestimmten Fall, Schule des Rechts “. Außer den sunnitischen Lehrschulen der ḥanafīyamālikīyašāfiʿīya und ḥanbalīya, existieren noch die schiitischen ǧaʿfarīya und zaydīya– Lehrschulen.

Im Text wurde der Begriff Rechtsschule vermieden und dafür die originale arabische Bezeichnung maḏhab verwendet. Denn der Ausdruck Rechtsschule impliziert in diesem Kontext nicht das Recht im juristischen Sinne, so dass dadurch inhaltliche Missdeutungen entstehen könnten. Außerdem deckt der arabische Begriff den Bereich der Lehrschulen des Islam wesentlich umfassender ab.

Madrasa/medrese: (arab. „Schule“), traditionell-religiöse Schule mit Qurʾān– und Ḥadīṯ-Ausbildung; in Bosnien in das staatliche Schulsystem integriert.

makrūh: “verwerfliche Handlung, missbilligte Handlung” einer der fünf juristischen Qualifikationen (aḥkām) der menschlichen Handlungen nach der šarīʿa.

Maktab/Mekteb: (arab.: Büro, Schule), Bezeichnung für Koran- und Religionsunterricht für Kinder.

maqāṣid aš-šarīʿa: maqāṣid bedeutet wörtlich „Ziel und Zweck“. Der Begriff wird in den Werken des uṣūl al- fiqh verwendet um zu zeigen, dass die šarīʿa ein System ist, das darauf abzielt einige Zwecke zu erreichen. Aus einer solchen Perspektive, ist die šarīʿa nicht nur eine Sammlung von Urteilen, die unergründlich sind. Für einige Anhänger dieser Lehre, ist ein Gesetz der šarīʿa aufzuheben oder zu modifizieren, wenn er die Erfüllung der „Absichten“ Gottes gefährden würde.

māturīdīya: eine theologische Schule, die nach dem Theologen Abū Manṣūr al-Māturīdī benannt wurde. Sie gilt als die zweite orthodox- sunnitische kalām-Schule neben der ašʿarīya.

Madhab: (türkisch Mezhep): Rechtschule. Heute gibt es vier große sunnitische Rechtschulen: die Hanafiyya, die Malikiyya, die Schafi’yya und die Hanbaliyya.

Masdschid bzw Mescids: Kleine Gebetsräume.

Mihrab: Die islamische Gebetsnische in Moscheen, die die Gebetsrichtung nach Mekka anzeigt.

Minbar: bezeichnet in einer Moschee die Kanzel, die sich meist neben der Gebetsnische befindet, und auf der im Verlauf des Freitagsgebets die Khutba durch den Imam gehalten wird.

Moschee: Islamisches Gebetshaus. Siehe mehr auf islamportal.at!

muʾaḏḏin/Muezzin: Person, die die Muslime fünfmal täglich zu bestimmten Uhrzeiten zum Gebet aufruft.

muʿallim: arabisches Wortn für „Lehrer“.

mufassir: Qurʾānexeget oder -kommentator.

Mufti: „Rechtsgelehrter“. Ein Mufti kann bei islamrechtlichen Fragen im Einklang mit der von ihm befolgten Rechtschule (Siehe Madhhab) ein Rechtsgutachten (Fatwa) erstellen.

Müftülük: (türkisch) Amtssitz der Muftis.

muḥaddiṯ: Der Begriff muḥaddiṯ bezieht sich auf einen Spezialisten, der sich zutiefst mit adīṯen, den Ketten des Erzählens (isnād), und den ursprünglichen und berühmten adīṯ-Erzählern auskennt.

Murschidat: Muslimische Predigerinnen und Seelsorgerinnen.

mutakallim: Muslimischer Theologe.

muʿtazila: der Name einer religiösen Bewegung und theologischer Schule (in Basra gegründet) in der ersten Hälfte des 2./8. Jahrhunderts von Wāṣil b. ʿAtā’ (gest. 131/748), anschließend zu einer der wichtigsten theologischen Schulen im Islam avanciert. Der Ursprung dieses Begriffs bleibt rätselhaft, er könnte in etwa “diejenigen, die sich trennen, die abseits stehen” bedeuten.

Namaz: (türkisch) das Gebet.

Qurʾān: bedeutet wörtlich “die Rezitation” und ist der zentrale religiöse Text des Islam. MuslimInnen glauben, dass er das Wort Gottes ist. Er besteht aus Versen, aus denen 114 Kapiteln (Suren) von ungleicher Länge zusammengesetzt sind.

Sahāba : Die Weggefährte des Gesandten Gottes Muhammed.

salaf aṣ-ṣāliḥ: Bezeichnung für die „frommen Vorfahren“, welche als vorbildhaft für muslimische Gläubige gelten.

Salawat: Lobpreisung des Propheten Muhammed.

salafīya: Eine neo-orthodoxe Strömung des islamischen Reformismus mit Ursprung im späten 19. Jahrhundert, zentriert auf Ägypten. Sie verfolgt das Ziel, den Islam durch eine Rückkehr zur Tradition der “frommen Vorfahren” (as-salaf aṣ-ṣāliḥ, s.o.) in Reinform zu verwirklichen.

šarīʿa: Auch šarʿ, häufig synonym; aus der Wurzel šaraʿa, primär liegt die Bedeutung im Bezug auf Religion und religiöse Gesetze. Das Wort šarīʿa ist den arabisch sprechenden Gruppierungen des Nahen Ostens gemeinsam und bezeichnet eine prophetische Religion in ihrer Gesamtheit als šarīʿatuʾ- mūsāšarīʿatuʾl-masīḥ (Gesetz / Religion von Moses oder des Messias), šarīʿatuʾl-maǧūs (die zoroastrischen Religion) oder šariʿatunā (d.h. unsere Religion, unter Bezugnahme auf eine der monotheistischen Religionen). Innerhalb des muslimischen Diskurses bezeichnet šarīʿa die Regeln und Vorschriften für das Leben der Muslime, welche im Prinzip aus dem Koran und den Hadithen abgeleitet werden.

Sarık: (Türkisch) Turban für die Männer.

Schiiten: Im weitesten Sinne bezieht sich auf die Bewegung die Aufrechterhaltung einer privilegierten Stellung der Familie des Propheten (ahl al-bait) im Hinblick auf die politischen und religiösen Führung der muslimischen Gemeinschaft. Der Name wird von „šīa’atu ʿAlī“ abgeleitet, d.h. die Partei oder Partisanen des ʿAlī, und wurde zum ersten Mal in einem inter-muslimischen Krieg während ʿAlis Kalifat verwendet.

sīra: ein Genre der frühen islamischen Literatur, Sira bedeutet wörtl. den “Weg zu gehen”, eine “Art des Handelns”, “Verhalten”, “way of life” (in dieser Bedeutungen ist sie fast gleichbedeutend mit Sunna). In Hadith-Sammlungen und Bücher über das islamische Recht, ist der Plural siyar auch für “Regeln des Krieges und der Umgang mit Nicht-Muslimen” verwendet. Darüber hinaus bedeutet Sira “Biographie”, “das Leben und die Zeiten von…“. siratu rasuli’llāh oder as-sira an-nabawīya sind die am häufigsten verwendeten Bezeichnungen für die traditionellen Biografien über Mohammeds Leben und Hintergrund.

sunna: ein alter arabischer Begriff, der eine zunehmend wichtige Rolle während der ersten prägenden Jahrhunderte des Islam spielte und das in einer Reihe von miteinander verbundenen Nuancen: der Begriff Sunna kann v.a. gebraucht werden für die allgemein anerkannten Normen oder die Praxis des Propheten sowie der frommen Muslime aus der Frühzeit der islamischen Gemeinde. Auf Veranlassung von aš-Šāfiʿī wurde der Sunna des Propheten die Position des zweiten Quelle (nach der Qurʾān) des islamischen Rechts, der šarīʿa zugesprochen.

Tablighi Jama’at: Eine Missionsbewegung aus Pakistan.

tafsīr (pl. tafāsīr): “Interpretation” (ein Verfahren, eine literarische Gattung) des – in der Regel, aber nicht immer – Qurʾāns. Das Wort ist auch für Kommentare zu griechisch-philosophischen und wissenschaftlichen Arbeiten verwendet worden, äquivalent zu scharh (dieser Begriff wird z.B. auf die griechischen und arabischen Kommentare zu den Werken des Aristoteles angewendet). Die wichtigste Verwendung des Wortes aber ist die Bezugnahme auf den Zweig Koraninterpretation.

tağwīd o.: „taǧwīd“ ist die Wissenschaft des richtigen Koran-Lesens. Das Erlernen der korrekten Rezitation des Qurʾāns gilt als eine Verpflichtung für jeden Muslim.

Tauba: (türkisch Tövbe) Reue.

taʾwīl: Auslegung, Deutung und Interpretation.

tilāwa: Qurʾānrezitation

ʿulamā’: Religionsgelehrten des Islam. Plural von ʿālim/ʿālima, Partizip aktiv ʿalima, “zu wissen, bewusst zu sein”, wird verwendet für Gelehrte fast aller Disziplinen. Allerdings bezieht sich der Begriff genauer auf Gelehrte der religiösen Wissenschaften (faqīhmufassirmuftī etc.), hier ausschließlich im Rahmen der Sunna, wo sie als die Wächter, Sender und Dolmetscher des religiösen Wissens, der islamischen Lehre und des Rechts angesehen werden.

ʿulūm aš-šarʿīya: Die islamischen Religionswissenschaften.

umma: Die religiöse Gemeinschaft aller Muslime.

Vaktija: (bosnisch) Gebetszeiten.

uṣūl ad-dīn: Die Grundlagen und Prinzipien der islamischen Religion.

Vaiz: (türkisch) Prediger.

wahhābīya: Begriff verwendet, um (a) die Lehre und (b) die Anhänger von Muḥammad b. ʿAbd al-Wahhāb (1703-1792) im heutigen Saudi-Arabien zu bezeichnen. Er und seine Anhänger selbst nannten sich al-muwaḥḥidūn d.h. “diejenigen, die die Einheit von Gott bekennen.”

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