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Der Abbau von Stereotypen durch Nachbarschaftsmediation …

Mag. iur. Ulrich Wanderer arbeitet seit 2007 als Beratungsjurist in Familienrechtsangelegenheiten sowie als selbständiger Mediator in Wien, NÖ, Steiermark und Kärnten. Unter anderem ist er Herausgeber des Handbuch Mediation (WEKA): www.mediation-wanderer.at

Wenngleich sich die Anzahl der Scheidungsmediationen mit muslimischen Paaren in überschaubaren und engen Grenzen hält (hier finden in der Regel eher die traditionellen Schlichtungsversuche Anwendung) so kommt es im Rahmen der Nachbarschaft in größeren Wohnsiedlungen sehr wohl regelmäßig aufgrund des unterschiedlichen Verständnisses von Nachbarschaft zu Konflikten und in weiterer Folge zur Kontaktaufnahme mit Mediatoren.
Das Wesen der Mediation ist sicherlich die Suche nach dem gemeinsamen Konsens, dem gemeinsamen grünen Zweig, zur Erreichung der kultur- und konfessionsübergreifenden Ziele. Dennoch ergeben sich in der Praxis gewisse Feinheiten, welche es für den Mediator in der Arbeit mit muslimischen Medianden zu beachten gilt, spielt doch vielmehr die jeweilige Sozialisierung im Rahmen der Herkunftgesellschaft eine große Rolle. Hier wiederum lassen sich in aller unpräzisen und unsachlichen Allgemeinheit gewisse Stereotype erkennen.

Während das Verständnis einer gelingenden Nachbarschaft eines alteingesessenen Wieners eher in die Richtung geht, dass er vom optimalen Nachbarn schlicht keinerlei Lebenszeichen wie Schritte, Gespräche oder andere Geräusche durch die oft dünnen Mauern transferiert bekommt, so stellt eine lebendige Nachbarschaft gleich der heimatlichen Dorfgemeinschaft das Ideal vieler Neuwiener dar. Der lebendige Austausch am Gang oder Hof wirkt, wenngleich im Rahmen der meisten Hausordnungen durchaus gedeckt, für manche Langzeitmieter befremdlich und führt so zu Reaktionen, welche wiederum missverstanden werden können. Als einfachstes Beispiel sei ein Fall aus der Praxis der Nachbarschaftsmediation angeführt:

Familie Neugül*, eine junge türkische Familie war vor Kurzem von der zuständigen Behörde verständigt worden, dass nun die langersehnte Gemeindewohnung bezugsfertig wäre. Freudig wurde das Abenteuer der Einrichtung in Angriff genommen. Nun fiel jedoch der Anfang des Umzuges nicht nur in die heißeste Zeit des Jahres, sondern auch in den beginnenden muslimischen Fastenmonat, welcher der Familie wichtig zu beachten war. So wurden in der Hitze der Sommermonate Einrichtungsgegenstände geschleppt, ohne in welcher Form auch immer Stärkung zu sich nehmen zu können. Zur Verwunderung der Neugüls, welche aus einer ländlichen Gemeinschaft kamen, bot (im Gegensatz zur Türkei) niemand der neuen Nachbarn Hilfestellung bei der Übersiedelung an, vielmehr noch wurden sie kritisch begutachtet.

Familie Altmann* wiederum, ein Ehepaar zwischen 60 und 65 lebte seit Jahrzehnten unbehelligt und friedlich in dem betreffenden Haus. Man verstand sich gut mit den Nachbarn, war zu einer verschworenen Gemeinschaft gewachsen. Umso betroffener war man, als vor einiger Zeit das befreundete Ehepaar über den Altmanns in kurzem zeitlichem Abstand verstorben war. Als man von der jungen türkischen Familie erfuhr war erst die Begeisterung gering, dann stellte sich gespannte Erwartung ein.

Als Familie Neugül nun möbelschleppend über die Stiegenhäuser zog (für den Aufzug waren die Möbel zu sperrig), verursachte dieses einen nicht unbeträchtlichen Lärm. Die Familie konnte diesen Umzug nur am Wochenende bewerkstelligen, daher auch noch diese Verschärfung der Lage. Als nun eines Sonntages Frau Neugül die Tür öffnete, weil sie davon ausging, dass ihr Mann an der Tür geklopft hätte, stand vor der erstaunten jungen Türkin der erboste Nachbar in der Badehose. Er war bis vor wenigen Sekunden am darunterliegenden Balkon in der Sonne gelegen. Die Frau, eine gläubige Muslimin war erschrocken, hatte sie doch in Erwartung ihres Mannes das Kopftuch nicht angelegt. Dieses Aufeinandertreffen bildete den ersten Kontakt zwischen den Parteien.

Die Hausverwaltung trat an die Mediatoren mit dem Wunsch heran, ein besseres Miteinander zu erwirken. Die Mediatoren ließen sich die Sichtweisen der Parteien schildern, und versuchten erst, den Parteien die Standpunkte der jeweils anderen Seite verständlich zu machen. Nachdem jedoch Herr Neugül seinen wie auch den Stolz seiner Frau ebenso gefährdet sah, wie Herr Altmann seine Vormachtstellung als Hausvertrauensmann an der Stiege, war zwischen den beiden Männern in der Kürze der Zeit kein Einvernehmen herzustellen.

Die türkischstämmige Mediatorin erkannte die Situation schnell und widmete sich in den folgenden Minuten primär Frau Neugül und Frau Altmann. Sie hatte die Körpersprache der beiden richtig gedeutet und gesehen, dass beide konsensorientierter als ihre Männer waren. Dies führte so weit, dass Frau Neugül ihren Mann aus dem Mediationsraum bat, ebenso auch Frau Altmann und die Mediatoren nun nur noch mit den Frauen arbeiteten. In kürzester Zeit wurden nun wechselseitige Einladungen ausgesprochen und ein Neustart der nachbarschaftlichen Beziehungen fixiert.

Auch die Männer hatten sich inzwischen, erstaunt von der Resolutheit der Gattinnen, verständigt und somit den Grundstein für eine bessere Nachbarschaft gelegt.
Dieses Beispiel aus der erlebten Praxis zeigt, dass gerade im Bereich der Nachbarschaftsmediation interkulturelle Missverständnisse zu jahrelangen Konflikten unter der Fassade der Nachbarschaft führen können. Je früher dabei der Versuch unternommen wird, diese Konflikte anzusprechen und auszuräumen, desto früher kommt der verbindende Wunsch nach einer gelingenden Nachbarschaft ans Licht.

Jedenfalls aber hat die Erfahrung der letzten zehn Jahre bezüglich der Nachbarschaftsmediation mit MediandInnen mit islamisch geprägtem kulturellen Hintergrund gezeigt, dass weniger die Religion sondern das patriarchale Selbstverständnis verbunden mit einem für österreichische Verhältnisse fremden Stolzempfinden einen wesentlichen Faktor hinsichtlich der Auflösung von Missverständnissen und somit der konsensorientierten Auflösung von Konflikten ist.

*Name vom Autor geändert

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