Darf ich, darf ich nicht?
In der Vergangenheit haben sich einige Stereotypen über die vermeintlich vielen Verbote für Muslime und Musliminnen gebildet, denn oft wird der Islam mit dem Begriff “Zwang” in Verbindung gestellt. Es heißt immer wieder, der Islam lasse keinen Raum für freie Selbstentfaltung, sondern dränge seinen Anhängern Verbote und Zwänge auf, die den Grundzügen der Menschenrechte nicht entsprächen. Als Aushängeschild dient oftmals das Kopftuch, das der Frau entweder von ihrer Familie oder später von dem Ehemann aufgezwungen werden würde.
Nicht umsonst ist hier die Rede von Klischees und Stereotypen, die den gesellschaftlichen Diskurs maßgeblich prägen und somit ein Bild schaffen – vom Islam und seinen Zwängen.
Doch lassen sich diese „Zwänge“ auch in der Praxis bewahrheiten? Tatsächlich berufen sich viele Verse aus dem Koran auf den freien Willen und das Recht den Islam ohne jeglichen Zwang zu praktizieren. Wie auch in jeder anderen Religion gibt es im Islam klare Vorschriften, die in Form von Geboten und Verboten festgehalten sind. Dennoch ist es stets dem Einzelnen überlassen, ob man diese Richtlinien befolgt und den Islam in seiner Vielfalt akzeptiert.
Warum trotzdem immer wieder von Zwängen gesprochen wird, ist auf unterschiedliche Weise zu erklären. Zwänge können dann entstehen, wenn Gebote und Verbote fehlinterpretiert werden und folglich ihre Ausübung zwangsweise erfolgt. Gerade junge Muslime und Musliminnen erleben oft diesen Zwang von Seiten der Familie, wo man sich auf veraltete, meist traditionsgebundene Vorschriften stützt, die nur im entferntesten Sinne mit den Grundzügen des Islams zu tun haben. Gerade hier muss man sich von alten Denkweisen und Traditionen lösen, weil eben diese kaum bis gar keine Aktualität im gegenwärtigen Dasein eines jungen Muslims/ einer jungen Muslimin besitzen.
Zwang von Seiten der Gesellschaft?
Immer wieder spricht sich die Mehrheitsgesellschaft gegen den Zwang in der Religion aus. Oft wird der Islam kritisiert, weil er aufzwingt und Freiheiten nur im weitesten Sinne zulässt.
„Jeder besitzt das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; […]“
Art. 9 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention EMRK
Wenn also einem jedermann das Recht auf Religionsfreiheit gestattet ist, warum werden von Seiten der Gesellschaft gewisse Gebote des Islams als Zwänge definiert, um diese dann Muslimen und Musliminnen als solche nicht mehr zu gewährleisten? So betrachtet, lässt die Gesellschaft bestehende Zwänge gedeihen, um wiederum mit neuen Verboten gegen diese Zwänge anzukämpfen. Es entstehen neue Zwänge.
Fastenverbot in China
Für die meisten Muslime und Musliminnen ist der Fastenmonat Ramadan das Highlight des Jahres. Es ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Religion, sondern ein Monat des Beisammenseins und der inneren Ruhe. Bedauerlich ist es, wenn das Recht auf Fasten nicht gewährleistet wird. Dieses Recht wird der Minderheit Uiguren in der Region Xingjiang in China seit Jahren vorenthalten. Die chinesische Regierung arbeitet auf ein einheitliches Verbot für Schüler und Beamte in der gesamten Region hin. Dadurch soll das Fasten und der Besuch von Moscheen während des Ramadans unterbunden werden.
Für die Mehrheit der Muslime und Musliminnen ist dieses Verbot unwürdig und ist ein klarer Verstoß gegen die Prinzipien der Religionsfreiheit.