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Der Kampf gegen TALAQ im traditionellen islamischen Scheidungsrecht

Stellen Sie sich vor, Sie als Muslimin leben in einem nicht-muslimischen Land, in dem für Sie und Ihre Glaubensgeschwister traditionelles islamisches Ehe-, Scheidungs-, Familien- und Erbrecht gilt. Das könnte etwa in Indien oder in Kenia der Fall sein, nicht jedoch in Großbritannien, wo es zwar Scharia-Tribunale für familiäre Streitschlichtung gibt, diese aber den britischen Gesetzen untergeordnet sind bzw diesen nicht widersprechen dürfen.

Nun, angenommen Sie leben in Indien und haben, so wie es sich gehört, früh geheiratet. Ihr Ehemann aber führt mit Ihnen eine lieblose und schikanöse Ehe, in der er Sie schon mehrmals zu Abtreibungen gezwungen hat. Seitdem sind Sie auf Antidepressiva angewiesen. Dennoch halten Sie an der Ehe fest, denn der gesellschaftliche Druck in ihrer Kultur ist groß, die finanzielle Absicherung bzw unabhängig auf eigenen Füßen zu stehen ist nicht gegeben und vor allem möchten Sie nicht Ihre beiden Kinder an den Ehemann verlieren. Für die muslimischen Männer hingegen ist die Scheidung nach traditionellem islamischem Recht – in Indien zumindest noch – einfach und unkompliziert, weshalb Frauen sich stets davor fürchten, eines Tages von ihrem Ehemann verstoßen zu werden. Und so ist es dann auch, denn Ihr Mann lässt sich einfach mit einem Brief oder mit einer WhatsApp-Nachricht von Ihnen scheiden, in dem er die sogenannte “talaq-nama” bzw den “dreifachen Talaq” (Verstoßungsscheidung) wählt. In diesem Brief findet sich nach der folgenden Scheidungsvorlage, die in indischen Kreisen weit verbreitet ist, der dreimalige Ausspruch des Talaq, dessen Formel übersetzt “Ich verstoße dich” lautet:

This Deed of Talaqnama is executed on this ………………… at ……………. in the presence of the following witnesses. By virtue of this Talaqnama, I give TALAQ, TALAQ, TALAQ to my wife, …………….., to whom I had married according to Mohammadan law on ………………… by taking my Barat from ……………………………………… At her mother’s father’s house in Village & ……………………
1. Whereas I have divorced my wife on today, i.e. ………………… on account of her (Cite Reasons for giving Talaq)……………………No one can force me under Muslim Personal Law to keep my former wife with me.
2. Hence this Talaqnama is final and irrevocable being executed in presence of the attesting witnesses who have seen me signing this TALAQNAMA and heard me while I pronounced TALAQ, TALAQ, TALAQ, three times to my wife, …………………..in her absence, as she refused to produce herself before me on coming to know that I was planning to give TALAQ, TALAQ, TALAQ, to her. This is my personal decision and no one is empowered to stop me in doing so and even the Court of Law have held that the supremacy of Mohammadan Law gives full power to a husband to divorce his wife at any time by pronouncing three times “TALAQ, TALAQ, TALAQ”. The TALAQ is now complete in all respects and my previous wife, will have no concern with me henceforth. I shall take steps to recover the custody of my children……, directing my previous wife to handover them. I shall send the Meher money [AdV: Brautgabe] of ……………. plus Re. 1/- Total amount of Rs. ………….. by way of cheque No. ………………………………….. which will be sent by Registered A/D cover at her ……… address (native place) to ensure its proper delivery to her as she has been changing her residence frequently. (lawyersclubindia)

[box type=”info”] In Bezug auf die Fortentwicklung des traditionellen islamischen Rechts generell, und im traditionellen Scheidungsrecht im Besonderen, muss fairerweise betont werden, dass die traditionelle Verstoßungsformel heute in vielen Ländern nicht mehr ausreicht, dennoch, so schreibt Prof. Dr. Christine Schirrmacher, “ist die Scheidung für den Mann bis heute erheblich einfacher als für die Frau, die ihrerseits für eine Scheidung immer einen Gerichtsprozess anstrengen und stichhaltige Gründe vorbringen sowie Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes vorlegen muss, um eine Scheidung erwirken zu können. Gleichzeitig wird eine Scheidung sie jedoch häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen. Auch die “widerrufliche” Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe hält. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm, und niemand kann ihn dafür zur Rechenschaft ziehen. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die Scheidung für den Mann erschwert, z. B. indem das Gericht der tatsächlichen Scheidung ein oder zwei Versöhnungsversuche vorschaltet und einen Vermittler beruft.”[/box]

Diese Scheidungserfahrung in Indien, wie oben einleitend beschrieben, aber auch in anderen muslimischen Ländern, ist ganz bestimmt kein Einzelfall. Nur versuchen langsam immer mehr Frauen, sich ihre Rechte zu erkämpfen. Dementsprechend setzte sich Frau Shayara Banu aus Kaschipur  seit letztem Jahr gegen den “dreifachen Talaq” juristisch zur Wehr und wurde damit zur Vorkämpferin von Frauenrechten in Indien. Während sich die indische Regierung vor Gericht auf die Seite der Klägerin gestellt hat, sehen muslimische Verbände dagegen diese Scheidungspraxis durch die Freiheit der Religionsausübung geschützt. Vehement wehren sie sich gegen die staatliche Einmischung in die Autonomie ihrer Glaubensgemeinschaft und gegen Reformbestrebungen mit einem uns bekannten Statement, nämlich, dass die Klage vor Gericht, gefolgt vom öffentlichen Echo, eine Farce wäre, um anti-muslimische Stimmung zu machen. Aber Shayara Banu kämpft nicht nur gegen eine ungerechte Scheidungsmöglichkeit der Männer, sondern auch gegen das Vermächtnis, wie die britischen Kolonialherren das Land verwalteten. Denn im Gegenzug für die Einforderung des politischen Gehorsams konnten die Untertanen weiter in ihren traditionellen Gemeinschaften unter hergebrachten Gesetzen nebeneinanderher existieren. Diese Praxis, die im Übrigen auch im Millet-System der späten Osmanenherrschaft zu finden war, wirft für die Gegenwart auch in liberalen europäischen Staaten eine wichtige Fragen auf:

Wo zieht man die Grenzen der Religionsfreiheit in Bezug auf die vom Staat eingeräumte Autonomie von Religionsgemeinschaften?

Um hier den Bogen nach Österreich zu spannen, soll die Beantwortung dieser Frage gleich anhand der rechtlichen Handhabe des Talaq in Österreich erfolgen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 31.08.2006 (6 Ob 189/06x) beschlossen, dass eine einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht dem inländischen ordre public nach § 6 IPRG widerspricht, also mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar ist. Neben dem ordre public stehen der Religionsfreiheit auch einige Vorbehalte im § 5 Islamgesetz entgegen, wonach der Bundeskanzler die zugesprochene Rechtspersönlichkeit aufheben kann, etwa wenn dies zum Schutz der in einer demokratischen Gesellschaft gegebenen Interessen der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist. Dies ist insbesondere bei der Aufforderung zu einem mit Strafe bedrohten gesetzwidrigen Verhalten, bei einer Behinderung der psychischen Entwicklung von Heranwachsenden, bei Verletzung der psychischen Integrität und bei Anwendung psychotherapeutischer Methoden, insbesondere zum Zwecke der Glaubensvermittlung, gegeben.

Fazit: Um den göttlichen Botschaften des Islams gerecht zu werden, ist zu hoffen, dass der Kampf ungerecht behandelter Frauen durch das traditionelle islamische Scheidungsrecht belohnt wird, und, dass in Europa MuslimInnen die Möglichkeiten erkennen, das traditionelle islamische Recht insgesamt für eine noch gerechtere und sozialere Gesellschaft weiterzuentwickeln, anstatt patriarchale Strukturen kulturell bedingter Entwicklungen aufrecht erhalten zu wollen.


Weiterführende Links:

  • https://www.igfm.de/frauen-unter-der-scharia/
  • http://www.zeit.de/2017/14/indien-frau-scheidung-scharia-recht
  • http://www.livelaw.in/talaqnama-not-sufficient-proof-of-muslim-divorce-bombay-hc/
  • http://www.international-divorce.com/Muslim-Divorce-in-India.htm
  • http://www.lawyersclubindia.com/experts/form-of-talaknama-23741.asp
  • https://www.theguardian.com/law/2016/sep/04/uk-courts-should-be-able-to-issue-islamic-divorces-sharia-expert-says

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