CEAI

Rauchen erst ab 18 – Das Positionspapier der KIJA!

Zwar muss die wieder entbrannte Debatte über Jugendschutz und Rauchverbot einer politischen Lösung zugeführt werden, jedoch möchte auch CEAI in diesem Zusammenhang einen kleinen Beitrag leisten.

Tabak, Alkohol oder Glücksspiel. Alle diese Dinge sind Kindern und Jugendlichen verboten, damit sie zumindest nach dem Gesetz geschützt sind. Aktuell wird abermals darüber diskutiert, den Erwerb und den Konsum von Nikotin für alle unter 18-Jährigen zu verbieten. Neun verschiedene Landesgesetze gibt es dazu in Österreich, was die Gesetzeslage für viele betroffene Jugendliche, Eltern und anderen Aufsichtspersonen sehr undurchsichtig macht. Trotzdem rauchen und konsumieren bereits unter 16-Jährige.

„Nirgendwo sonst greifen 12- bis 18-Jährige häufiger zur Zigarette. 27 Prozent bezeichnen sich der Statistik Austria zufolge als „aktive Raucher“, rauchen also täglich mindestens eine Zigarette – Mädchen im Übrigen mit 29 Prozent noch häufiger als Buben (25 Prozent).“ (Die Presse vom 11.06.2016)

Der neue Wiener Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs
Ercan Nik Nafs, geboren in der Türkei, studierte Politikwissenschaft und arbeitet seit 1995 in der Wiener Jugendarbeit, seit 2014 Kinder- und Jugendanwalt.

Demzufolge braucht es wohl mehr als nur Gesetze. Vielmehr braucht es Präventionsarbeit und Aufklärungsunterricht in Bildungseinrichtungen und Jugendzentren, Entwöhnungsmaßnahmen für Betroffene aber vor allem ein gesteigertes Verantwortungsbewusstsein von Erwachsenen, also den Vorbildern. Jeder und jede Einzelne kann der nächsten Generation ein gutes Beispiel sein.

Auf die Frage, wie die Politik darauf reagieren sollte, begrüßten etwa die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJA) das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie ab 2018 und fordern darüber hinaus in ihrem Positionspapier sieben weitere Punkte: Ercan Nik Nafs, einer der Kinder- und Jugendanwälte der KIJA Wien machte CEAI auf das Positionspapier aufmerksam, wofür wir ihm herzlichen danken. Hier der Forderungskatalog aus dem Positionspapier der KIJA:

1. Den flächendeckenden Ausbau des Angebotes professioneller Informations- und Aufklärungsarbeit über Folgen und Risiken des Nikotinkonsumes für den schulischen Bereich (ab der 4. Schulstufe) in Verbindung mit der Verpflichtung der Schulen, dieses Angebot auch zu nutzen. Entsprechende Mittel sind zweckgebunden aus den Einnahmen für die Tabaksteuer zur Verfügung zu stellen.

2. Zielgruppenspezifische Informationskampagnen (für Eltern, Lehrer und Lehrerinnen, Jugendarbeiter und Jugendarbeiterinnen) nicht zuletzt, um auf ihre jeweilige Vorbildwirkung aufmerksam zu machen.

3. Ein generelles Nikotinkonsumverbot auf Schulgeländen (nicht nur in Schulgebäuden) und auf schulbezogenen Veranstaltungen, in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie auf Kinderspielplätzen.

4. Ein generelles Verbot von Zigarettenautomaten, wie es in etwa der Hälfte der EU-Staaten besteht. Diese Maßnahme ist insofern besonders wichtig, da dadurch die Verfügbarkeit von Zigaretten rund um die Uhr beseitigt wäre.

5. Eine Verteuerung der Zigaretten (wobei hier natürlich mit Augenmaß vorgegangen werden muss, um nicht den Aufbau eines großen illegalen Handels zu fördern).

6. Ein generelles, österreichweites Verkaufsverbot für Nikotinprodukte an unter 18-Jährige hat derzeit keine Priorität, sondern es sollten die Maßnahmen der Punkte 1 bis 6 vorrangig umgesetzt werden. Erst danach ist eine Diskussion über eine Anpassung von Altersgrenzen sinnvoll. Dass gesetzliche Zugangsnormierungen, die an ein bestimmtes Alter gekoppelt sind, allein nur als Pseudomaßnahmen zur Reduktion des Anteiles jugendlicher Raucher und Raucherinnen angesehen werden müssen, ist evident. Das zeigen Zahlen aus dem EU-Raum aber auch aus Österreich, wo fast 27 Prozent der 15-Jährigen – einer Gruppe, an welche keine Zigaretten verkauft werden dürfen und für die auch ein Konsumverbot gilt – angeben, mindestens einmal pro Woche zu rauchen (vgl. z. B. OECD, 2013).

7. Im Zuge von Neuregelungen, egal welcher Jugendschutzbestimmungen, sollten bei Übertretungen für unter 18-Jährige grundsätzlich keine Geldstrafen vorgesehen werden.

 

 

 

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