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Lohnt sich die Aufregung um den Zusatz “IGGÖ” statt “islam.” in der Zeugnisnote?

بسم الله الرحمن الرحيم
Ausgangspunkt des folgenden Kommentars ist die vom Zaun gebrochene Aufregung um die Entscheidung des Bildungsministeriums, dass nach Teilnahme am islamischen Religionsunterricht (RU) im Zeugnis künftig nicht mehr der Zusatz “islam.” sondern “IGGÖ” zu vermerken ist. Ohne auf die Aufregung in den sozialen Medien einzugehen, sollte folgendes Bild  veranschaulichen, worum es im Konkreten geht.

Rechtlich gesehen ist damit die folgende Bestimmung heranzuziehen: “Beim Religionsbekenntnis ist von Amts wegen die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft bzw. die Zugehörigkeit zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft zu vermerken.” (§ 3 (2) Zeugnisformular-VO) Das bedeutet in erster Linie, dass der Zusatz zum Unterrichtsfach “Religion” im institutionellen Sinne zu verstehen ist, und nicht im theologischen, spirituellen oder transzendentalen Verständnis. Deshalb ist sowohl der Zusatz “IGGÖ” für MuslimInnen, die den von der IGGÖ besorgten RU besuchen, als auch der Zusatz für ChristInnen, die den von der “röm. kath.” Kirche besorgten RU besuchen, rechtmäßig. Denn immerhin sind es die Kirchen und Religionsgemeinschaften (KuR), die insbesondere den Lehrplan vorgeben, die ReligionslehrerInnen bestellen und den RU inhaltlich und methodisch beaufsichtigen. Weiters wählen KuR selbst die Kurzbezeichnung für ihre Organisation, die in weiterer Folge auch dem Vermerk des Religionsbekenntnisses dienen. Und dennoch trotz Aufregung: die Religion selbst, die im RU vermittelt wird, bleibt dieselbe. Und die Religion, die von den Gläubigen im öffentlichen Raum vermittelt wird, bleibt ebenfalls dieselbe.
 
Natürlich kann man darüber streiten, ob die Frage nach dem Religionsbekenntnis in beiden Fällen nicht viel eher islamisch und christlich sein sollte. Jedoch muss bedacht werden, dass eine derart abstrakte Zuordnung dem Geist des österreichischen Religionsverfassungsrechts mit 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften unter Berücksichtigung des Exklusivitätsgrundsatzes widerspricht. Diesbezüglich sei auf das Islamgesetz 2015 hingewiesen, das klar macht, dass es sich um zwei islamische Organisationen handelt, die IGGÖ und die ALEVI. Und mit großer Wahrscheinlichkeit wird es bald drei islamische Organisationen geben, wenn die Shia nach Erreichen der entsprechenden Mitgliederanzahl (ca. 16.000) gesetzlich als 17. Glaubensgemeinschaft anerkannt wird. Alle drei erheben dann mehr oder weniger Anspruch auf “islam.” im Zeugnis? Wohl zurecht, wenn sie dem Wort entsprechend dem einen, einzigen und absoluten Gott “Allah – subhan wa ta’ala” ergeben sind. Wohl zu unrecht, wenn der Unternehmerschaft des Religionsunterrichts und der obigen gesetzlichen Bestimmung Rechnung getragen werden soll. Will man darüber ernsthaft streiten? 
 
Ehrlich gesagt, und das ist meine persönliche Meinung, spielt es letztlich überhaupt keine Rolle, ob im Zeugnis “islam.” oder künftig “IGGÖ” steht, wenn im Vordergrund die Vermittlung der Lehre und die muslimisch-österreichische Identitätsstiftung steht, und solange alle Österreicher und Österreicherinnen wissen, wer die IGGÖ ist, was sie macht und was sie will. Darüber hinaus denke ich, dass es ein wenig mehr Gelassenheit braucht, speziell wenn es um Themen geht, die schon mehr als drei Monate alt sind, denn das Rundschreiben 25/2018 erging am 16. Oktober 2018. Das heißt in erster Linie, dass vieles für die mangelnde Einbeziehung der IGGÖ spricht und das Bildungsministerium von “oben herab” diese Änderung vorgenommen hat. Andererseits werden vonseiten der IGGÖ nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Die Frage ist nicht, was eine derartige Änderung tatsächlich für Muslime und Musliminnen bedeutet, sondern viel mehr, wie die IGGÖ diesen staatlichen Zwang für sich positiv nutzen kann: etwa die IGGÖ als Einheit in Stellung zu bringen, um künftig überlegter und gelassener an solche staatlichen Eingriffe heranzugehen und Strategien zu entwickeln, um nicht immer wieder in die Situation der Verteidigung zu geraten. Immerhin leisten MuslimInnen in Österreich, allen voran ReligionslehrerInnen und -pädagogInnen großartige Arbeit für unsere nächsten Generationen. Denn wir alle sind von Gott angehalten, stets nachzudenken und letztlich aus allen Situationen das Beste zu machen, denn “gewiss, mit der Erschwernis kommt die Erleichterung.” (Q 96:4)
In diesem Sinne, wünsche ich einen gesegneten Freitag – jumma mubarak – und Salam!

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